Die Einwanderungsbehörde im Kanton Basel Land benötigt ab sofort von allen Nicht-EU-Bürgern, die für mehr als 12 Monate in die Schweiz entsandt werden, einen Auszug aus dem Strafregister. Dieser muss im Herkunftsland beantragt werden. Das Dokument muss zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche, Französische, Italienische oder Englische bei der Registrierstelle für Aufenthaltsgenehmigungen vorgelegt werden. Die Registrierung wird nur vorgenommen, wenn alle notwendigen Dokumente vorliegen. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, setzen Sie sich bitte mit einem der vier Schweizer Büros von Crown Relocations in Verbindung.