Die Schweizer Regierung hat die in 2016 geltenden Quoten für hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Staaten sowie für die Entsendung von Mitarbeitern aus EU-/ EFTA-Staaten bekannt gegeben. Diese liegen auf demselben Niveau wie 2015. Quoten 2016 für Personen aus Nicht-EU-/Nicht-EFTA-Staaten Im Jahr 2016 können Unternehmen in der Schweiz ausländische Fachkräfte aus Nicht-EU-/ Nicht-EFTA-Staaten bis zu folgenden nationalen Obergrenzen rekrutieren: 4.000 Arbeitsgenehmigungen L-Ausweis 2.500 Arbeitsgenehmigungen B-Ausweis Wie in den Vorjahren wird jeweils die Hälfte der Quote den Kantonen zugewiesen, die andere Hälfte wird als Bundesreserve vorgehalten. Quoten 2016 für entsandte Mitarbeiter aus EU-/EFTA-Staaten Auch die Quoten für Mitarbeiter, die aus EU-/EFTA-Staaten für mehr als 90 bzw. 120 Tage in die Schweiz entsandt werden, sind gegenüber 2015 unverändert geblieben: 2.000 Arbeitsgenehmigungen L-Ausweis 250 Arbeitsgenehmigungen B-Ausweis Wie gehabt werden diese Quoten den Kantonen vierteljährlich zugewiesen. Bitte beachten Sie die Quoten für 2016 und stellen Sie sich auf die fortgeführte Anwendung der strengen Auswahlkriterien des Jahres 2015 ein. Wie immer sollten Sie Anträge auf Arbeitsgenehmigungen rechtzeitig stellen, um Probleme zu vermeiden. Dieser Überblick wurde auf der Grundlage von Informationen der Website ch.ch erstellt. Haftungsausschluss: Die obigen Informationen werden lediglich zu allgemeinen Zwecken bereitgestellt und ersetzen keine Rechtsberatung. Wenn Sie Fragen zur Gültigkeit der Informationen haben, setzen Sie sich bitte mit unserem regionalen Immigrationsbeauftragten für den EMEA-Raum Vladimir Dziak in Verbindung.